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PLUSConsult

Seit dem 1. Juli 2021 gilt das neue Pauschalreiserecht und greift seit dem 1. November 2021. Damit ist die Insolvenzversicherungspflicht im BGB in den §§ 651 a bis y von Anbietern touristischer Leistungen neu geregelt. Neben den typischen Pauschalreisen sind auch einzelne Reiseleistungen unter bestimmten Umständen insolvenzversicherungspflichtig. Im Klartext bedeutet dies, dass sich die Insolvenzversicherungspflicht über den Pauschalreiseveranstalter hinaus auf Reisevermittler, Online-Vermittlungs-Portale, Hausboot-Anbieter, Ferienparks, Hotels und und und ….. erweitert hat und auch diese unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausgabe eines Reisepreissicherungsscheins bei der Entgegennahme von Kundengeldern verpflichtet sind. Dies gilt vor allem für „verbundene Reiseleistungen“, die vom Kunden per Agenturinkasso an den Vermittler gezahlt werden.

Demnach gilt für alle Reiseanbieter die Verpflichtung nach BGB § 651r und nach BGB §§ 651r+w, ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Das neue Reisesicherungsgesetz sieht für Unternehmen mit einem versicherungspflichtigen Umsatz ab 10 Mio Euro eine verpflichtende Absicherung über den mittlerweile eingerichteten Deutschen Reisesicherungsfonds DRSF vor. Für Unternehmen mit weniger als 10 Mio Euro versicherungspflichtigem Umsatz gibt es eine sogenannte OptOut-Option. Diese haben weiterhin die Möglichkeit, sich über eine reine Versicherungslösung im Rahmen einer Kautionsversicherung abzusichern und damit ihren Kunden Sicherungsscheine auszuhändigen.

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Sie haben bereits eine Insolvenzversicherung oder eine Bürgschaftsversicherung für den DRSF? Kein Problem. Mit unserem Maklermandat können Sie die Betreuung in unsere Hände legen und wir kümmern uns um alles Weitere. Bei Bedarf und wenn es sinnvoll ist, führen wir eine Marktausschreibung durch, besprechen mit Ihnen die Ergebnisse und klären mit Ihnen das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung eventuell einzuhaltender Kündigungs- bzw. Verlängerungsfristen.

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PLUSConsult arbeitet mit allen auf dem Markt tätigen Versicherern zusammen, die eine Absicherung gemäß BGB §§ 651 a bis y anbieten. Egal, ob Sie an einer reinen Versicherungslösung oder einer Bürgschaftsversicherung für den DRSF Interesse haben, wir finden eine für Ihre Bedürfnisse passende Lösung. Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten. Wir beraten Sie gerne.

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