PLUSConsult
Gemeinsam mit Arcus Solutions – dem Spezialisten für Bürgschaften und Versicherungen im Tourismus und Baugewerbe – bietet die PLUSConsult GmbH, ein Schwesterunternehmen der LTA Reiseschutz GmbH, ein neues und gleichzeitig auch das einzige Insolvenzabsicherungsmodell für touristische Unternehmen in Österreich an.
Bis Ende 2022 gilt noch die interimistische staatliche Absicherungsmöglichkeit mit einem Haftungsrahmen bis 300 Mio Euro als Übergangslösung, nachdem sich der HDI Global SE in 2020 als einziger Versicherungsanbieter aus dem Markt zurückgezogen hatte. Mit dem Angebot von Arcus Solutions gibt es jetzt eine echte und dauerhafte Nachfolgelösung.
Mit dem neuen Angebot von Arcus Solutions ist es gelungen, für die österreichische Reisebranche wieder eine Versicherungslösung zur Abdeckung der Vorgaben gemäß Pauschalreiseverordnung (PRV) zu etablieren, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Notwendigkeiten entspricht.
Alternativ dazu bleibt derzeit nur noch eine Bankgarantie. Bei geringeren Absicherungssummen bzw. der erforderlichen Mindestabsicherung, wie sie Reisebüros für verbundene Reiseleistungen benötigen, ist die Prämie zwar relativ hoch, aber das Eigenkapital wird, wie z.B. bei einer klassischen Bankgarantie, nicht belastet. Ein wirtschaftlicher Vorteil, der in der aktuellen Situation berücksichtigt werden sollte.
Aktuelle und verbindliche Informationen und Vorlagen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft unter dem Link https://www.bmaw.gv.at
Und so sieht die Versicherungslösung aus:
Mit der Versicherungslösung von Arcus Solutions wird das Risiko gem. Abschnitt 2 der PRV abgedeckt. Als Abwickler fungiert die Cover-Direct. Touristische Unternehmen mit Sitz in Österreich, die zur Absicherung von Kundengeldern gesetzlich verpflichtet sind, können einen Antrag für ein Angebot stellen.
Zur Antragstellung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein bzw. entsprechende Unterlagen übermittelt werden:
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positives wirtschaftliches Eigenkapital
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vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller und Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater unterzeichnetes Antragsformular/Risikodeklaration
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Fragebogen BMfAuW (Bundesministerium für Finanzen)
Mit welchen Prämien und Kosten muss der Antragsteller rechnen?
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Bei Versicherungspolizzen mit Versicherungssumme bis 150.000 Euro beträgt die jährliche Prämie pauschal 2,5 % der Versicherungssumme, bei einer Mindestprämie von 1.000 Euro.
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Bei Versicherungspolizzen mit Versicherungssumme über 150.000 Euro wird die jährliche Prämie individuell berechnet und richtet sich nach der Bonität des Unternehmens.
Die einmalige Abwicklungsgebühr für alle Verträge mit einer Versicherungssumme:
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bis 100.000 Euro pauschal 500 Euro zzgl. USt
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bis 150.000 Euro pauschal 750 Euro zzgl. USt
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bis 500.000 Euro pauschal 2.000 Euro zzgl. USt
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darüber hinaus nach Vereinbarung
Die Antragstellung
Wir benötigen von Ihnen folgende Formulare:
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Fragebogen des BMfAuW
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Antragsformular mit der von Ihnen gewünschte Versicherungssumme
- Fragebogen bis Umsatz 150 T€
- Fragebogen über Umsatz 150 T€
Übermitteln Sie zur Antragstellung und Angebotsprüfung alle Formulare, ggf. nebst weiterer erforderlichen Unterlagen, an sicher@plusconsult-travel.de, damit wir Ihnen ein Angebot bzw. einen Vertrag der Arcus Solutions zukommen lassen können. Um Ihren Antrag auf Versicherungsschutz schnellstmöglich bearbeiten zu können, sollten Sie uns die kompletten Unterlagen spätestens vier Wochen vor dem von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginn zukommen lassen. Wenn Ihr gewünschter Versicherungsbeginn der 01. Juli d.J. sein soll, benötigen wir die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens Ende Mai d.J.
Arcus Solutions behält sich die Ablehnung von Anträgen ohne Angabe von Gründen ausdrücklich vor, ein gesetzlicher Kontrahierungszwang zur Abgabe eines Angebotes besteht nicht.
Nach Prüfung erhalten Sie in der Regel ein Angebot. Durch Zahlung der im Angebot ausgewiesenen Prämie und der Abwicklergebühr nehmen Sie dieses Angebot an.
Im Anschluss erhalten Sie den entsprechenden Versicherungsvertrag und die Abwicklervereinbarung, um die Meldung beim BMfAuW vornehmen zu können.