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PLUSConsult

Als Reiseveranstalter müssen Sie dafür geradestehen, die Ihrem Kunden mit dem Reisevertrag versprochenen Leistungen mängelfrei zu erbringen. Und das gilt auch für die von Ihnen mit der Leistungsdurchführung beauftragten Leistungsträger (Erfüllungsgehilfen) wie z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Transferunternehmen und viele andere. Bei einem Verschulden des von Ihnen beauftragten Leistungsträgers haften zunächst Sie als direkter Vertragspartner Ihres Kunden.

Gegen die Schadenersatzansprüche Ihres Kunden können Sie sich u.a. mit einer Personen- und Sachschaden- sowie Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung absichern. Dem Versicherer obliegt dann im Schadenfall die rechtliche Prüfung der von Ihrem Kunden geltend gemachten Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Entschädigung berechtigter Ansprüche. Zur Angebotseinholung füllen Sie bitte den beschreibbaren Fragebogen aus und senden uns diesen zu. Ebenso senden Sie uns bitte das Maklermandat.

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